Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.10.2015 - 5 ZB 15.804 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbürgerung eines irakischen Staatsangehörigen mit Kontakten zu führenden Mitgliedern der Ansar al Islam als Ausschlussgrund
- rewis.io
Ausschluss der Einbürgerung wegen terroristischen Hintergrunds
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbürgerung eines irakischen Staatsangehörigen mit Kontakten zu führenden Mitgliedern der Ansar al Islam als Ausschlussgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11
Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 5 ZB 15.804
Soweit eine fehlerhafte Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, liegt der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO folglich nur dann vor, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder wenn deren Würdigung gegen Denk- oder Naturgesetze verstoßen, wenn also ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht jedoch schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2012 - 5 C 1.11 - juris Rn. 32 m.w.N.).Eines Nachweises, dass es zu einer Unterstützung derartiger Bestrebungen gekommen ist, bedarf es gerade nicht (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2012, a.a.O. Rn. 20).
Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d.h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2012 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).
- BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 5 ZB 15.804
Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - wie die Kläger - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten war und in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss insbesondere darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.2010 -5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VG München, 14.01.2015 - M 25 K 13.3143
Gefährdung auswärtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 5 ZB 15.804
Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 14. Januar 2015 (M 25 K 13.3143) abgewiesen.
- VGH Bayern, 14.07.2020 - 7 ZB 18.1248
Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelorprüfung und Exmatrikulation
Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet es dabei nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d.h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 5 ZB 15.804 - juris Rn. 21 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073
Entzugs des akademischen Grades "Dr. med. dent." - Plagiat
Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d. h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 5 ZB 15.804 - juris m. w. N.). - VGH Bayern, 16.04.2020 - 7 ZB 18.1670
Zur Unzumutbarkeit eines Schulwechsels als Voraussetzung für die Übernahme von …
Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet es dabei nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d.h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 5 ZB 15.804 - juris Rn. 21 m.w.N.).